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Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Hochschule Neubrandenburg ist bemüht, die Webseite zum Netzwerk Daseinsvorsorge im Einklang gemäß § 12b Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für http://www.regionale-daseinsvorsorge.de

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite ist mit den Vorgaben der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 V2.1.2 (08-2018) weitestgehend vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Unverhältnismäßige Belastung

1. Aktivierung von Barrierefreiheitsfunktionen

Es gibt keine Funktion für einen hohen-Kontrast-Modus oder einen leichte-Sprache-Modus auf der Website.

2. Inhalte brechen um

Bei einer Browserfensterbreite von 320 CSS_pixeln ist noch ein geringes horizontales Scrollen notwendig (es sollte gar kein scrollen nötig sein).

3. Aktuelle Position des Fokus deutlich

Wenn man die Website per Tastatur und nicht per Maus steuert (man kann mit Tab durch die Menüpunkte springen), dann ist nicht deutlich zu erkennen (durch z. B. eine farbliche Kennzeichnung), wo man sich gerade auf der Seite befindet. Der Bildschirm springt zwar dorthin, die Auswahl ist aber nicht hervorgehoben.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 16.06.2021 erstellt. Zur Erstellung der Erklärung wurde nach Artikel 3 Absatz 1 des Durchführungsbeschlusses (EU) 2018/1523 der Kommission eine von der öffentlichen Stelle durchgeführte Selbstbewertung vorgenommen. Die Erklärung wurde zuletzt am 16.06.2021 überprüft.

Feedback und Kontaktangaben

Über folgenden Kontakt können Sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen und Informationen über Inhalte einholen, die von den gesetzlichen Bestimmungen ausgeschlossen sind:

Hochschule Neubrandenburg

Johann Kaether

Brodaer Straße 2

17033 Neubrandenburg

E-Mail: daseinsvorsorge@hs-nb.de

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie unter www.schlichtungsstelle-bgg.de einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) stellen.

Die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes, insbesondere zum Thema Barrierefreiheit, außergerichtlich beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Weitere Informationen zu dem Verfahren und der Antragstellung finden Sie auf den Seiten der Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG).

Kontakt Schlichtungsstelle:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen

Mauerstraße 53

10117 Berlin

Telefon: 030 185272805

E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de